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   BPatG, 26.11.2019 - 7 Ni 52/19 (EP)   

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BPatG, 26.11.2019 - 7 Ni 52/19 (EP) (https://dejure.org/2019,50695)
BPatG, Entscheidung vom 26.11.2019 - 7 Ni 52/19 (EP) (https://dejure.org/2019,50695)
BPatG, Entscheidung vom 26. November 2019 - 7 Ni 52/19 (EP) (https://dejure.org/2019,50695)
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  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 26.11.2019 - 7 Ni 52/19
    Diese Standardmaßnahme vorzunehmen ist somit objektiv zweckmäßig, und in diesem Fall liegt es nahe, sie in Betracht zu ziehen (vgl. BGH GRUR 2014, 647 [26] - Farbversorgungssystem).
  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

    Auszug aus BPatG, 26.11.2019 - 7 Ni 52/19
    a) Die Antriebseinheit muss demnach baulich so ausgestaltet sein, dass sie zu dem genannten Zweck geeignet ist (vgl. BGH GRUR 2018, 1128 [12] - Gurtstraffer), d. h., dass die Schwenkbewegung der gekoppelten Radeinheit (11, 11") um eine vertikale Achse und die Bewegung der Transporteinrichtung (1) vor-, rück- oder seitwärts sowie entlang einer vorgegebenen Trajektorie ermöglicht wird.
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 26.11.2019 - 7 Ni 52/19
    Da die Klägerin ihre Nichtigkeitsklage im Umfang des Hilfsantrags 2 nicht weiterverfolgt, kann eine materielle Entscheidung über die Schutzfähigkeit des insoweit beschränkt verteidigten Streitpatents nicht mehr ergehen (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1962, 294, 296 - Hafendrehkran; BPatGE 51, 45, 48 - Ionenaustauschverfahren; Schulte/Voit, PatG, 10. Aufl., § 81 Rn. 128, m. w. N.).
  • BPatG, 19.12.1996 - 2 Ni 29/95
    Auszug aus BPatG, 26.11.2019 - 7 Ni 52/19
    Dass die Billigkeit in Fällen beschränkter Verteidigung des Streitpatents, die von der Klage nicht mehr angegriffen wird, regelmäßig eine Belastung nur des Beklagten mit den Kosten des Rechtsstreits gebietet (so BPatG a. a. O. - Ionenaustauschverfahren; weitere Nachweise bei Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 84 Rn. 35), erscheint nicht gerechtfertigt (vgl. auch BPatG, Urt. v. 19.12.1996, 2 Ni 29/95, in juris).
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